Die Kasse führt die Firma „Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG" und hat ihren Sitz in Köln. Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie hat den Zweck, die Altersversorgung der Arbeitnehmer der beteiligten Arbeitgeber in Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen.

Unsere Satzung

Unsere für Neuaufnahmen offenen Tarife

Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen (PSVaG)

Anlagepolitik

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund knapper Ressourcen in der Pensionskasse sowie mangelnder eindeutiger BaFin-Taxonomie sowie entsprechende sonstige Vorgaben kann die Kasse gegenwärtig keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ermitteln. Die Pensionskasse beobachtet diese Entwicklungen und wird eine Anpassung zu gegebener Zeit vornehmen. Somit erfolgt jedoch bis auf Weiteres keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die in Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b) der OffenlegungsVO sowie die in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 genannten Informationen (Explain-Ansatz).

Geschäftsberichte

Lageberichte zur Hauptversammlung

Kurzinformation zum Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023